„Chinese Huagong Information Network“ berichtete am 3. Januar, dass Elektroroller zu den Fortbewegungsmitteln gehören, die sich in letzter Zeit stark entwickelt haben.Zunächst sahen wir sie nur in Großstädten wie Madrid oder Barcelona.Mittlerweile ist die Zahl dieser Nutzer gestiegen.ist überall zu sehen.Trotz des steigenden Absatzes von Elektrorollern wurden jedoch keine strengen Vorschriften erlassen.Da es zunächst keinen gemeinsamen Regulierungsrahmen zur Kontrolle der Verbreitung dieses Fortbewegungsmittels gab, entstand ein großes Vakuum, das nach und nach dazu führte, dass sich immer mehr Bürger für Elektroroller als Fortbewegungsmittel entschieden.
Zusätzlich zur Wahl dieses Fahrzeugtyps gibt es „Null-Emissions“-Richtlinien und steigende Benzinpreise, die die Menschen dazu ermutigen, diese Art von Elektrotransport zu nutzen.Die große Nachfrage nach diesem vielseitigen Transportmittel hat zu einer Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Vorschriften und Gesetze zu E-Scootern in Spanien geführt, für die die Transportbehörde Regeln festgelegt hat.
Die Verkehrsbehörde bezeichnet es als VMP und verbietet das Fahren auf Gehwegen, Fußgängerzonen, Zebrastreifen, Autobahnen, Schnellstraßen, Überlandstraßen oder städtischen Tunneln.Die zulässigen Verkehrswege werden durch kommunale Verordnungen festgelegt.Andernfalls ist der Verkehr auf allen Stadtstraßen gestattet.Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt ist die Höchstgeschwindigkeit (25 Kilometer pro Stunde).
Alle VMPs müssen über eine Verkehrsbescheinigung verfügen, um die Mindestsicherheitsanforderungen zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Verpflichtung muss das VMP über ein Bremssystem, eine akustische Warneinrichtung (Klingel), Lichter sowie vordere und hintere Reflektoren verfügen.Darüber hinaus werden Helme sowie Warnwesten und eine Haftpflichtversicherung bei Nachtfahrten empfohlen.
Das Fahren eines E-Scooters unter Alkohol- und anderen Drogeneinfluss kann mit einem Bußgeld von 500 bis 1.000 Euro geahndet werden.Wenn der Test positiv ausfällt, wird das Fahrzeug wie jedes andere Fahrzeug auch abgeschleppt.Die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte während der Fahrt wird mit einem Bußgeld von 200 € geahndet.Wer nachts mit Kopfhörern, ohne Beleuchtung oder reflektierender Kleidung fährt oder keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen, wenn die Maßnahme vor Ort als verpflichtend gilt.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 16. Januar 2023