Wer in Dubai in ausgewiesenen Gebieten ohne Führerschein einen Elektroroller fährt, muss ab Donnerstag eine Genehmigung einholen.
>Wo kann man fahren?
Die Behörden erlaubten den Bewohnern die Nutzung von Elektrorollern auf einer 167 km langen Strecke in 10 Bezirken: Sheikh Mohammed bin Rashid Boulevard, Jumeirah Lakes Towers, Dubai Internet City, Al Rigga, 2nd of December Street, The Palm Jumeirah, City Walk, Al Qusais, Al Mankhool und Al Karama.
E-Scooter können auch auf Radwegen in ganz Dubai genutzt werden, mit Ausnahme derjenigen in Saih Assalam, Al Qudra und Meydan, jedoch nicht auf Jogging- oder Spazierwegen.
> Wer braucht eine Lizenz?
Einwohner ab 16 Jahren, die noch keinen VAE- oder ausländischen Führerschein besitzen und planen, in den 10 oben genannten Gebieten zu fahren.
>Wie beantrage ich eine Lizenz?
Einwohner müssen die RTA-Website besuchen, und Inhaber eines Führerscheins müssen keinen Führerschein beantragen, sondern müssen sich die Schulungsunterlagen online ansehen, um sich mit den Regeln vertraut zu machen;Wer keinen Führerschein hat, muss eine 20-minütige Theorieprüfung absolvieren.
> Können Touristen eine Genehmigung beantragen?
Ja, Besucher können sich bewerben.Zunächst werden sie gefragt, ob sie einen Führerschein besitzen.In diesem Fall benötigen Touristen keine Genehmigung, müssen jedoch eine einfache Online-Schulung absolvieren und beim Fahren eines Elektrorollers ihren Reisepass mit sich führen.
>Bekomme ich ein Bußgeld, wenn ich ohne Führerschein fahre?
Ja.Jeder, der ohne Führerschein einen E-Scooter fährt, kann mit einer Geldstrafe von 200 Dh rechnen. Hier ist die vollständige Liste der Geldstrafen:
Nichtbenutzung bestimmter Routen – AED 200
Radfahren auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung über 60 km/h – 300 AED
Rücksichtsloses Fahren, das eine Gefahr für das Leben eines anderen darstellt – 300 AED
Fahren oder parken Sie einen Elektroroller auf einem Geh- oder Joggingweg – 200 AED
Unerlaubte Nutzung von Elektrorollern – 200 AED
Keine Schutzausrüstung tragen – 200 AED
Nichteinhaltung der von den Behörden auferlegten Geschwindigkeitsbegrenzung – 100 AED
Passagier – 300 AED
Nichteinhaltung der Sicherheitsanforderungen – AED 200
Fahren mit einem nichttechnischen Roller – 300 AED
Parken in einem nicht ausgewiesenen Bereich oder auf eine Weise, die den Verkehr behindern oder ein Risiko darstellen könnte – 200 AED
Missachtung der Anweisungen auf Verkehrsschildern – 200 AED
Fahrer unter 12 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen ab 18 Jahren – 200 AED
Nicht am Fußgängerüberweg aussteigen – 200 AED
Nicht gemeldeter Unfall mit Verletzung oder Sachschaden – 300 AED
Benutzen der linken Spur und unsicherer Spurwechsel – 200 AED
Fahrzeug fährt in die falsche Richtung – 200 AED
Verkehrsbehinderung – 300 AED
Abschleppen anderer Gegenstände mit einem Elektroroller – 300 AED
Schulungsanbieter ohne behördliche Lizenz zur Durchführung von Gruppenschulungen – 200 AED (pro Auszubildenden)
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 20. Februar 2023