Wer in Dubai in ausgewiesenen Gebieten ohne Führerschein einen Elektroroller fährt, muss ab Donnerstag eine Genehmigung einholen.
>Wo kann man fahren?
Die Behörden erlaubten den Bewohnern die Nutzung von Elektrorollern auf einer 167 km langen Strecke in 10 Bezirken: Sheikh Mohammed bin Rashid Boulevard, Jumeirah Lakes Towers, Dubai Internet City, Al Rigga, 2nd of December Street, The Palm Jumeirah, City Walk, Al Qusais, Al Mankhool und Al Karama.
E-Scooter können auch auf Radwegen in ganz Dubai genutzt werden, mit Ausnahme derjenigen in Saih Assalam, Al Qudra und Meydan, jedoch nicht auf Jogging- oder Spazierwegen.
> Wer braucht eine Lizenz?
Einwohner ab 16 Jahren, die noch keinen VAE- oder ausländischen Führerschein besitzen und planen, in den 10 oben genannten Gebieten zu fahren.
>Wie beantrage ich eine Lizenz?
Einwohner müssen die RTA-Website besuchen, und Inhaber eines Führerscheins müssen keinen Führerschein beantragen, sondern müssen sich die Schulungsunterlagen online ansehen, um sich mit den Regeln vertraut zu machen; Wer keinen Führerschein hat, muss eine 20-minütige Theorieprüfung absolvieren.
> Können Touristen eine Genehmigung beantragen?
Ja, Besucher können sich bewerben. Zunächst werden sie gefragt, ob sie einen Führerschein besitzen. In diesem Fall benötigen Touristen keine Genehmigung, müssen aber eine einfache Online-Schulung absolvieren und beim Fahren eines Elektrorollers ihren Reisepass mit sich führen.
>Werde ich mit einer Geldstrafe belegt, wenn ich ohne Führerschein fahre?
Ja. Jeder, der ohne Führerschein einen E-Scooter fährt, kann mit einer Geldstrafe von 200 Dh rechnen. Hier ist die vollständige Liste der Geldstrafen:
Nichtbenutzung bestimmter Routen – AED 200
Radfahren auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung über 60 km/h – 300 AED
Rücksichtsloses Fahren, das eine Gefahr für das Leben eines anderen darstellt – 300 AED
Fahren oder parken Sie einen Elektroroller auf einem Geh- oder Joggingweg – 200 AED
Unerlaubte Nutzung von Elektrorollern – 200 AED
Keine Schutzausrüstung tragen – 200 AED
Nichteinhaltung der von den Behörden auferlegten Geschwindigkeitsbegrenzung – 100 AED
Passagier – 300 AED
Nichteinhaltung der Sicherheitsanforderungen – AED 200
Fahren mit einem nichttechnischen Roller – 300 AED
Parken in einem nicht ausgewiesenen Bereich oder auf eine Weise, die den Verkehr behindern oder ein Risiko darstellen könnte – 200 AED
Missachtung der Anweisungen auf Verkehrsschildern – 200 AED
Fahrer unter 12 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen ab 18 Jahren – 200 AED
Nicht am Fußgängerüberweg aussteigen – 200 AED
Nicht gemeldeter Unfall mit Verletzung oder Sachschaden – 300 AED
Benutzen der linken Spur und unsicherer Spurwechsel – 200 AED
Fahrzeug fährt in die falsche Richtung – 200 AED
Verkehrsbehinderung – 300 AED
Abschleppen anderer Gegenstände mit einem Elektroroller – 300 AED
Schulungsanbieter ohne behördliche Lizenz zur Durchführung von Gruppenschulungen – 200 AED (pro Auszubildenden)
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 20. Februar 2023