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Deutsche Gesetze und Vorschriften zum Fahren mit Elektrorollern

Das Fahren eines Elektrorollers könnte in Deutschland mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden

Heutzutage sind Elektroroller in Deutschland weit verbreitet, insbesondere geteilte Elektroroller.Auf den Straßen großer, mittlerer und kleiner Städte sieht man dort oft viele geteilte Fahrräder, die von Menschen abgeholt werden können.Allerdings verstehen viele Menschen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Fahren von Elektrorollern sowie die Strafen bei Verstößen nicht.Hier organisiere ich es für Sie wie folgt.

1. Jeder ab 14 Jahren darf ohne Führerschein einen Elektroroller fahren.Der ADAC empfiehlt, während der Fahrt einen Helm zu tragen, eine Pflicht ist dies jedoch nicht.

2. Das Fahren ist nur auf Fahrradwegen (einschließlich Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen) gestattet.Nur wenn keine Radwege vorhanden sind, ist es den Nutzern gestattet, auf Kraftfahrzeugspuren auszuweichen und gleichzeitig die entsprechenden Straßenverkehrsregeln, Ampeln, Verkehrszeichen usw. zu beachten.

3. Wenn kein Führerscheinschild vorhanden ist, ist die Nutzung von Elektrorollern auf Gehwegen, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen verboten, andernfalls wird ein Bußgeld von 15 Euro bzw. 30 Euro verhängt.

4. Elektroroller dürfen nur bei Genehmigung am Straßenrand, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abgestellt werden, dürfen Fußgänger und Rollstuhlfahrer jedoch nicht behindern.

5. Elektroroller dürfen nur von einer Person genutzt werden, es sind keine Mitfahrer erlaubt und es ist nicht gestattet, außerhalb des Fahrradbereichs nebeneinander zu fahren.Bei Sachschäden wird ein Bußgeld von bis zu 30 Euro fällig.

6. Alkohol am Steuer muss aufgepasst werden!Selbst wenn Sie sicher Auto fahren können, stellt ein Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit dar.Die übliche Strafe beträgt 500 € Bußgeld, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Strafpunkte (sofern Sie einen Führerschein besitzen).Eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 ist strafbar.Aber Vorsicht: Auch bei einem Blutalkoholwert unter 0,3 pro 1.000 kann ein Autofahrer bestraft werden, wenn er nicht mehr fahrtüchtig ist.Wie beim Autofahren gilt auch für Fahranfänger und unter 21-Jährige eine Alkoholgrenze von Null (Fahrverbot).

7. Es ist verboten, während der Fahrt Mobiltelefone zu benutzen.In Flensburg droht ein Bußgeld von 100 Euro und einem Cent.Wer darüber hinaus andere gefährdet, wird mit einem Bußgeld von 150 €, 2 Strafpunkten und einem 1-monatigen Fahrverbot belegt.

8. Wenn Sie selbst einen Elektroroller kaufen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen und die Versicherungskarte aufhängen, andernfalls wird Ihnen ein Bußgeld von 40 Euro fällig.

9. Um mit einem Elektroroller auf der Straße fahren zu dürfen, müssen Sie eine Genehmigung der zuständigen deutschen Behörden einholen, andernfalls können Sie keine Versicherungslizenz beantragen und müssen mit einer Geldstrafe von 70 Euro rechnen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.03.2023